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Die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung durch die Jüdische Gemeinde Berlin ist rechtens. Das entschied das Arbeitsgericht der Bundeshauptstadt, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Verhalten des Rabbiners stelle eine schwere Pflichtverletzung dar, die auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung rechtfertige.
Die Gemeinde hatte laut Gericht im Mai 2023 von Beschwerden über den Rabbiner erfahren. Im Raum standen Vorwürfe der sexuellen Gewalt und der Manipulation in seiner Position als Gemeinderabbiner. Daraufhin kündigte die Gemeinde dem Angestellten fristlos zum 1. Juni 2023. Der Rabbiner bestritt die Vorwürfe und gab an, zu etwaigen sexuellen Kontakten sei es einvernehmlich und ohne Druck gekommen.
Er erhob Klage gegen die Kündigung. In dem Verfahren vernahm das Arbeitsgericht eigenen Angaben zufolge eine von der Gemeinde benannte Zeugin. Demnach war der Rabbiner ihr in einer angeblichen heiltherapeutischen Sitzung entgegengetreten und hatte vorgegeben, sie durch ein Ritual "reinigen" zu können. Dann habe er ohne ihr Einverständnis einen Zungenkuss herbeigeführt, bei dem sie seine Erregtheit habe spüren können.
O.Holub--TPP