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Die lebenslange Haftstrafe für einen Geldautomatensprenger, der auf der Flucht vor der Polizei in Baden-Württemberg einen tödlichen Unfall verursachte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe.
Das Landgericht sprach den Angeklagten im Juli vergangenen Jahres des Mordes schuldig. Zudem wurde er ebenso wie zwei Mitangeklagte wegen des vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Diebstahls verurteilt.
Dem Urteil zufolge sprengten die drei Männer im November 2023 in einem Wohngebäude in Wiernsheim einen Bankautomaten. Bei der anschließenden Flucht über die Autobahn 6 raste der Hauptbeschuldigte als "Geisterfahrer" entgegen der Fahrtrichtung, um Streifenwagen abzuschütteln. Dabei prallte der Fluchtwagen frontal gegen einen Transporter. Ein Insasse des Transporters kam ums Leben, ein weiterer wurde schwer verletzt.
Der BGH verwarf nun die Revisionen des Hauptangeklagten und eines weiteren Angeklagten, der zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
B.Barton--TPP