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Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) bereitet für den 6. Mai die Einberufung des Parlaments zur Kanzlerwahl vor. Dies teilte die Pressestelle des Bundestags am Montag mit. Die Einberufung erfolge vorbehaltlich der Zustimmung von CDU, CSU und SPD zum Koalitionsvertrag sowie dem Kanzler-Vorschlag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Der designierte Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits am Wochenende den 6. Mai als Termin für seine Wahl genannt.
Voraussetzung für die Kanzlerwahl ist, dass die SPD-Mitglieder sich in einer vom 15. bis 29. April geplanten Befragung sowie die CDU auf ihrem am 28. April geplanten kleinen Parteitag für den von Union und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag aussprechen. Die CSU-Gremien hatten diesen bereits am Donnerstag gebilligt.
Gewählt wird der Kanzler von den Abgeordneten des Bundestags, der - abgesehen von einer Sitzung am 8. Mai anlässlich des Gedenkens an das Kriegsende vor 80 Jahren - regulär erst wieder in der Woche ab dem 12. Mai tagt. Am 6. Mai würde das Parlament dann zu einer Sondersitzung zusammenkommen.
Laut Grundgesetz muss der Bundespräsident nach Gesprächen mit den Fraktionen den Kandidaten vorschlagen, gewählt wird dann geheim und ohne Aussprache. Nötig ist die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen, also die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags. Es wird auch von der "Kanzlermehrheit" gesprochen.
Nach der Wahl werden der Kanzler und die weiteren Mitglieder des Kabinetts durch Steinmeier ernannt und die neue Regierung im Bundestag vereidigt. Dann kann die konstituierende Sitzung des Kabinetts stattfinden.
X.Kadlec--TPP